Unbeschadet der Prüfung, ob einer Person die Freiheit rechtmäßig entzogen worden ist, gewährleisten die Vertragsstaaten den in Artikel 18 Absatz 1 bezeichneten Personen das Recht auf einen umgehenden und wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, um unverzüglich die in Artikel 18 Absatz 1 bezeichneten Informationen zu erhalten.
مع عدم الإخلال ببحث مدى شرعية حرمان شخص ما من حريته، تضمن الدولة الطرف للأشخاص المشار إليهم في الفقرة 1 من المادة 18 حق الطعن القضائي السريع والفعلي للحصول في أقرب وقت على المعلومات المشار إليها في هذه الفقرة.
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